Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI
Ist ein pflegebedürftiger Mensch in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, z.B. bei demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankungen, kann er dafür zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten.
In Abhängigkeit des Schweregrades der Fähigkeitsstörungen, können bis zu 100,- € Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag bis zu 200,- € monatlich gezahlt werden, also maximal 2.400,- € pro Jahr.
Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedürftige, die noch keine Pflegestufe haben!
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