Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, für Sie in vermögensrechtlichen und / oder persönlichen Angelegenheiten Entscheidungen zu treffen und in Ihrem Namen zu handeln. Dabei weisen Sie die Vertrauensperson an, von der Vollmacht nur Gebrauch zu machen, wenn Sie selber nicht in der Lage sein sollten, die entsprechenden Entscheidungen zu treffen.
Eine rechtliche Betreuung kann somit durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden.
Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit einer Patientenverfügung verwechselt werden, in der eine gewünschte Heilbehandlung festgelegt werden kann.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Willenserklärung, die einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche Vertretung erlaubt.
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